Oh je, der Putz fällt ab und überall Flecken.

Kein Wunder, wenn die Feuchtigkeit von außen in die Wand zieht. Hier ist der Eigentümer des Gebäudes gefragt. Nicht nur die Undichtigkeit außen ist instandzusetzen sondern auch der innere Schaden an der Band/Boden. Achtung wenn der Mieter den Schaden nicht oder ggf. viel zu spät meldet, könnte hier ggf. ein  Teil der Verantwortung/Kosten geltend gemacht werden.

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Also: Erst mal außen trocken legen (abdichten). Dann alles ausreichend trocknen lassen, Putz im schadhaften bereich entfernen, neu mit Sanierputz putzen und Wand neu tapezieren.

Da staunt der Fachmann und der  Laie wundert sich, wer ist verantwortlich für diesen Schaden?

Die neue Farbe schält sich mitsamt der alten Farbe ab. Man hätte die alte Farbe vorher auf Haftung prüfen und dem Auftraggeber ein Angebot zur Entfernung der nicht haftenden Stellen machen müssen. Jetzt ist der Schaden groß und die Sanierung behindert die Büroarbeiten der Firma des Auftraggebers.

Na ja, den letzten beißen die Hunde. Prüftungspflicht nach VOB/B § 4.3 !!!

Untergrundprüfung
Dem Auftragnehmer obliegt nach VOB die allgemeine Beurteilung und Prüfung des Untergrundes. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Bauteile oder Bedenken wegen Mängeln an Vorleistungen anderer Unternehmer, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich, schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen.

na ja, nun heißt es abkratzen, grundieren und neu beschichten

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